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Klient:innen von einem anderen Pflegedienst übernehmen: die Pflegehilfsmittel-Versorgung sauber fortführen

Beim Trägerwechsel läuft der Anspruch auf Pflegehilfsmittel weiter – die Versorgung nicht. Drei Fragen im Übernahmegespräch verhindern die Lücke.

PMPflegebox Manager Redaktion
22. August 20264 Min. Lesezeit
Klient:innen von einem anderen Pflegedienst übernehmen: die Pflegehilfsmittel-Versorgung sauber fortführen

Ein neuer Name im Tourenplan: Frau K., 84, Pflegegrad 3, wechselt zum 15. des Monats von einem anderen ambulanten Dienst zu Ihnen. Das Übergabegespräch dauert zwanzig Minuten. Es geht um Medikamente, um den Schlüsselkasten, um die Tochter, die man morgens besser nicht vor acht anruft.

Worüber niemand spricht: die Pflegehilfsmittel. Drei Wochen später ruft die Tochter an — Handschuhe sind keine mehr da, Bettschutzeinlagen auch nicht, und niemand weiß, wer jetzt eigentlich zuständig ist. Für Ihr Team ist das ein unangenehmes Telefonat. Für Frau K. sind es zwei Monate, in denen ein Anspruch ungenutzt verfallen ist, den sie die ganze Zeit hatte.

Der Anspruch gehört der Person, nicht Ihrem Vorgänger

Das ist der Punkt, an dem in der Praxis am häufigsten falsch gedacht wird. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind keine Leistung, die ein Pflegedienst „hat" und beim Wechsel abgibt. Anspruchsinhaberin ist die pflegebedürftige Person selbst — solange sie einen Pflegegrad hat und zu Hause versorgt wird.

Konkret heißt das: Der 15. des Monats, an dem Frau K. zu Ihnen wechselt, ist versorgungsrechtlich kein Einschnitt. Ihr Anspruch lief davor, er läuft danach. Dieselbe Logik gilt, wenn nicht der Pflegedienst, sondern die Kasse wechselt: Auch dann besteht der Anspruch unverändert fort, wie der Beitrag zur Pflegehilfsmittel-Versorgung beim Kassenwechsel zeigt. Was Sie übernehmen, ist nicht der Anspruch — sondern die Aufgabe, dass er auch tatsächlich genutzt wird.

Was heißt das für Sie: Sie brauchen für die Fortführung keine Erlaubnis des abgebenden Dienstes und müssen auch nicht warten, bis „von dort etwas kommt".

Was der Wechsel unterbricht — und was nicht

Die Lücke entsteht nicht im Gesetz, sondern in den Nebensachen: in Einwilligungen, Zuständigkeiten und Gewohnheiten. Genau die stehen in keinem Übergabebogen.

Der wichtigste Eintrag in dieser Tabelle ist die Einwilligung. Eine Einwilligung, die Frau K. dem alten Dienst erteilt hat, gilt nicht für Sie — sie war an einen anderen Verantwortlichen gerichtet. Wer sie stillschweigend „mitübernimmt", verarbeitet Gesundheitsdaten ohne Grundlage. Wie Sie das sauber aufsetzen, steht ausführlich im Beitrag zur Einwilligung der Klient:innen für die Pflegehilfsmittel-Versorgung.

Aufgeschlagener Ordner mit Klientenunterlagen und farbigen Registerreitern auf einem Schreibtisch im Pflegedienst
Was im übernommenen Ordner steht, entscheidet darüber, ob die Versorgung ohne Lücke weiterläuft.

Drei Fragen, die ins Übernahmegespräch gehören

Sie brauchen keinen neuen Prozess. Sie brauchen drei Fragen an der Stelle, an der Sie ohnehin schon sitzen.

Wer diese drei Antworten schriftlich im Übergabebogen hat, kann die Versorgung in der Regel innerhalb weniger Tage wieder anlaufen lassen. Wer sie nicht hat, ruft in drei Wochen bei einer verärgerten Tochter zurück.

Die Rechnung, die niemand aufmacht

Der Monatsanspruch ist der Grund, warum eine Übernahme-Lücke teurer ist, als sie sich anfühlt. Nicht genutzte Beträge wandern nicht in den Folgemonat.

Sechs übernommene Klient:innen im Jahr sind für einen mittleren Pflegedienst keine hohe Zahl. Zwei Monate Lücke pro Fall sind realistisch, wenn niemand aktiv nachfasst. Macht 504 Euro an Leistungen, die den betroffenen Haushalten zugestanden hätten und nicht abgerufen wurden — Geld, das keine Pflegekasse nachträglich auszahlt. Wie Sie den Verbrauch je Klient:in dauerhaft im Blick behalten, zeigt der Beitrag zur 42-Euro-Pauschale im Blick behalten.

Drei Fehler, die wir in der Praxis immer wieder sehen

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