Die monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale: kleiner Betrag, großer Verwaltungshebel
Pro Klient:in sind es nur 42 Euro im Monat – und doch entscheidet die Pflegehilfsmittel-Pauschale nach § 40 SGB XI im ambulanten Pflegedienst über erstaunlich viel Aufwand. Wird sie sauber organisiert, läuft die Versorgung der häuslichen Klient:innen ruhig im Hintergrund mit. Wird sie nebenbei mitgeführt, frisst sie Unterschriften-Telefonate, vergessene Anträge und verfallenes Budget. Dieser Beitrag zeigt, was hinter der Pauschale steckt, wo im Alltag Zeit verloren geht und wie Sie sie ohne Mehraufwand verlässlich nutzen.
Was die Pflegehilfsmittel-Pauschale genau ist
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die in der häuslichen Pflege regelmäßig gebraucht und dabei aufgebraucht werden: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz. Für diese Produkte übernimmt die Pflegekasse einen festen Monatsbetrag. Seit dem 1. Januar 2025 sind das bis zu 42 Euro pro Monat (zuvor 40 Euro); dieser Betrag gilt 2026 unverändert weiter.
Wichtig für die Praxis: Es ist eine Sachleistung, kein Geld, das ausgezahlt wird. Und der Anspruch besteht ausschließlich in der häuslichen Versorgung.
Für den Pflegedienst heißt das: Die Pauschale gehört der pflegebedürftigen Person. Sie zu organisieren ist ein Service für Ihre Klient:innen – und ein Thema, das Angehörige spürbar entlastet, sobald jemand es verlässlich übernimmt. Wie sich der Verwaltungsaufwand insgesamt senken lässt, beschreibt unser Leitfaden Pflegehilfsmittel im Pflegedienst: 5 Schritte zu weniger Verwaltungsaufwand.
Wo im Alltag Budget und Zeit verloren gehen
Die Pauschale selbst ist simpel. Aufwändig ist das Drumherum. Im Pflegebüro klingt das so: den Unterschriften der Klient:innen hinterherlaufen, Formulare von Hand ausfüllen und am Ende wegfaxen. Ein Pflegedienst aus unserem Austausch schätzt den Aufwand pro Klient:in „mit allem Drum und Dran auf rund eine Stunde" – oft, weil das nötige Dokument unterwegs in der Tour vergessen wird und man es ein zweites Mal hinterhertragen muss.
Dazu kommt das stille Risiko: Nicht genutztes Monatsbudget verfällt. Wenn niemand den Überblick hat, welche Klient:innen in diesem Monat schon versorgt sind, bleibt Versorgung liegen, auf die ein Anspruch bestünde. Typische Reibungspunkte:
- Unterschriften und Einwilligungen werden auf Touren mitgeführt, vergessen und nachgereicht.
- Anträge werden doppelt gestellt oder gar nicht, weil der Status unklar ist.
- Folgelieferungen müssen jeden Monat neu angestoßen werden.
- Bei Urlaub oder Krankheit weiß die Vertretung nicht, wo welche Versorgung steht.

Zettelwirtschaft gegen zentrales System
Der Unterschied ist weniger eine einzelne Funktion als die Verlässlichkeit: Ein System erzwingt eine einzige, gepflegte Übersicht und macht den Status für alle nachvollziehbar.
So nutzen Sie die Pauschale verlässlich
Software nimmt die wiederkehrende Fleißarbeit ab – welche Klient:innen welchen Bedarf haben, bleibt die fachliche Entscheidung Ihres Teams. Wie eine solche Lösung konkret aussieht, zeigt unsere Vorstellung von Pflegebox-Manager, der Software für die Pflegehilfsmittel-Versorgung im ambulanten Pflegedienst. Dass auch die Abstimmung mit dem Lieferanten dazugehört, lesen Sie in Pflegebox-Lieferant und Pflegedienst: wo die Abstimmung hakt.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale 2026?
Kann nicht genutztes Budget in den nächsten Monat übertragen werden?
Bekommt der Pflegedienst die Pauschale ausgezahlt?
Gilt die Pauschale auch in der Pflege-Wohngemeinschaft?
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Schlagwörter: Pflegehilfsmittel-Pauschale · § 40 SGB XI · 42 Euro · Pflegehilfsmittel zum Verbrauch · Pflegedienst-Software · SaaS-Effizienz
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