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Pflegehilfsmittel-Pauschale nach § 40 SGB XI im Pflegedienst richtig nutzen

Pro Klient:in nur 42 Euro im Monat – und doch ein großer Verwaltungshebel. So nutzen ambulante Pflegedienste die Pflegehilfsmittel-Pauschale nach § 40 SGB XI ohne Mehraufwand.

PMPflegebox Manager Redaktion
14. Juli 20263 Min. Lesezeit
Pflegehilfsmittel-Pauschale nach § 40 SGB XI im Pflegedienst richtig nutzen

Die monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale: kleiner Betrag, großer Verwaltungshebel

Pro Klient:in sind es nur 42 Euro im Monat – und doch entscheidet die Pflegehilfsmittel-Pauschale nach § 40 SGB XI im ambulanten Pflegedienst über erstaunlich viel Aufwand. Wird sie sauber organisiert, läuft die Versorgung der häuslichen Klient:innen ruhig im Hintergrund mit. Wird sie nebenbei mitgeführt, frisst sie Unterschriften-Telefonate, vergessene Anträge und verfallenes Budget. Dieser Beitrag zeigt, was hinter der Pauschale steckt, wo im Alltag Zeit verloren geht und wie Sie sie ohne Mehraufwand verlässlich nutzen.

Was die Pflegehilfsmittel-Pauschale genau ist

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die in der häuslichen Pflege regelmäßig gebraucht und dabei aufgebraucht werden: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz. Für diese Produkte übernimmt die Pflegekasse einen festen Monatsbetrag. Seit dem 1. Januar 2025 sind das bis zu 42 Euro pro Monat (zuvor 40 Euro); dieser Betrag gilt 2026 unverändert weiter.

Wichtig für die Praxis: Es ist eine Sachleistung, kein Geld, das ausgezahlt wird. Und der Anspruch besteht ausschließlich in der häuslichen Versorgung.

Für den Pflegedienst heißt das: Die Pauschale gehört der pflegebedürftigen Person. Sie zu organisieren ist ein Service für Ihre Klient:innen – und ein Thema, das Angehörige spürbar entlastet, sobald jemand es verlässlich übernimmt. Wie sich der Verwaltungsaufwand insgesamt senken lässt, beschreibt unser Leitfaden Pflegehilfsmittel im Pflegedienst: 5 Schritte zu weniger Verwaltungsaufwand. Bei einer Höher- oder Herabstufung ändert sich an dieser Versorgung übrigens nichts; warum das so ist, erklärt unser Beitrag zur Pflegehilfsmittel-Versorgung beim Pflegegrad-Wechsel.

Wo im Alltag Budget und Zeit verloren gehen

Die Pauschale selbst ist simpel. Aufwändig ist das Drumherum. Im Pflegebüro klingt das so: den Unterschriften der Klient:innen hinterherlaufen, Formulare von Hand ausfüllen und am Ende wegfaxen. Ein Pflegedienst aus unserem Austausch schätzt den Aufwand pro Klient:in „mit allem Drum und Dran auf rund eine Stunde" – oft, weil das nötige Dokument unterwegs in der Tour vergessen wird und man es ein zweites Mal hinterhertragen muss.

Dazu kommt das stille Risiko: Nicht genutztes Monatsbudget verfällt. Wenn niemand den Überblick hat, welche Klient:innen in diesem Monat schon versorgt sind, bleibt Versorgung liegen, auf die ein Anspruch bestünde. Typische Reibungspunkte:

  • Unterschriften und Einwilligungen werden auf Touren mitgeführt, vergessen und nachgereicht.
  • Anträge werden doppelt gestellt oder gar nicht, weil der Status unklar ist.
  • Folgelieferungen müssen jeden Monat neu angestoßen werden.
  • Bei Urlaub oder Krankheit weiß die Vertretung nicht, wo welche Versorgung steht.
Pflegefachkraft sitzt im Büro des Pflegedienstes am Schreibtisch mit einem geschlossenen Ordner
Nicht die Bestellung kostet Zeit, sondern das Nachhalten von Unterschriften, Anträgen und Status.

Zettelwirtschaft gegen zentrales System

Der Unterschied ist weniger eine einzelne Funktion als die Verlässlichkeit: Ein System erzwingt eine einzige, gepflegte Übersicht und macht den Status für alle nachvollziehbar.

So nutzen Sie die Pauschale verlässlich

Software nimmt die wiederkehrende Fleißarbeit ab – welche Klient:innen welchen Bedarf haben, bleibt die fachliche Entscheidung Ihres Teams. Wie eine solche Lösung konkret aussieht, zeigt unsere Vorstellung von Pflegebox-Manager, der Software für die Pflegehilfsmittel-Versorgung im ambulanten Pflegedienst. Dass auch die Abstimmung mit dem Lieferanten dazugehört, lesen Sie in Pflegebox-Lieferant und Pflegedienst: wo die Abstimmung hakt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale 2026?
Bis zu 42 Euro pro Monat und Person, geregelt in § 40 Abs. 2 SGB XI. Der Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025 und 2026 unverändert.
Kann nicht genutztes Budget in den nächsten Monat übertragen werden?
Nein. Nicht genutztes Monatsbudget verfällt. Eine laufende Übersicht hilft, Versorgung nicht zu verschenken.
Bekommt der Pflegedienst die Pauschale ausgezahlt?
Nein. Es ist eine Sachleistung der Klient:innen. Der Dienst organisiert die Versorgung, erhält aber keinen Geldbetrag aus der Pauschale.
Gilt die Pauschale auch in der Pflege-Wohngemeinschaft?
Ja, solange es sich um häusliche Versorgung handelt. In der vollstationären Pflege besteht der Anspruch nicht.

Bei privat Pflegeversicherten läuft die Erstattung anders als über die Pflegekasse. Was dabei zu beachten ist, steht im Beitrag Pflegehilfsmittel bei privatversicherten Klient:innen.

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Schlagwörter: Pflegehilfsmittel-Pauschale · § 40 SGB XI · 42 Euro · Pflegehilfsmittel zum Verbrauch · Pflegedienst-Software · SaaS-Effizienz

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