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Pflegehilfsmittel-Versorgung bei Klient:innen mit Tagespflege koordinieren

Tagespflege ist teilstationär – der Anspruch auf Pflegehilfsmittel bleibt bestehen. Was sich ändert, ist der Verbrauchsrhythmus, nicht der Anspruch.

PMPflegebox Manager Redaktion
22. August 20264 Min. Lesezeit
Pflegehilfsmittel-Versorgung bei Klient:innen mit Tagespflege koordinieren

Herr M., 79, Pflegegrad 3, geht montags, mittwochs und freitags in die Tagespflege. Bei der Bedarfsaufnahme streicht die Pflegekraft die Pflegehilfsmittel aus der Liste — „der ist ja drei Tage die Woche versorgt". Ein nachvollziehbarer Gedanke. Er ist trotzdem falsch, und er kostet Herrn M. jeden Monat Geld, das ihm zusteht.

Der Irrtum ist verbreitet, weil zwei Wörter sich ähnlich anhören: teilstationär und vollstationär. Zwischen ihnen liegt der ganze Anspruch.

Teilstationär ist nicht vollstationär

Das ist die einzige juristische Unterscheidung, die Sie für dieses Thema brauchen. Vollstationäre Pflege bedeutet: Die Person lebt in der Einrichtung, die Einrichtung stellt die Verbrauchsmaterialien. Deshalb entfällt dort der eigenständige Anspruch auf die Pauschale.

Tagespflege funktioniert anders. Herr M. wird tagsüber in einer Einrichtung betreut und kehrt abends in seine Wohnung zurück. Sein Zuhause bleibt der Ort der Pflege — abends, nachts, morgens, am Wochenende und an allen Tagen ohne Tagespflege. Genau für diese Zeit ist die Pauschale da.

Was heißt das für Sie: Streichen Sie Pflegehilfsmittel nie allein deshalb aus der Bedarfsliste, weil jemand in die Tagespflege geht. Die Frage ist nicht ob, sondern wie viel und wovon.

Was sich tatsächlich ändert: der Rhythmus

An einem Tagespflege-Tag verlagert sich der Verbrauch, statt zu verschwinden. Von etwa neun bis sechzehn Uhr fällt im Haushalt fast nichts an. Dafür ballt sich der Bedarf an den Rändern: morgens beim Fertigmachen unter Zeitdruck vor dem Fahrdienst, abends nach der Rückkehr.

Unterm Strich sinkt der Verbrauch mancher Produkte spürbar — Bettschutzeinlagen zum Beispiel, wenn die Person tagsüber gar nicht zu Hause liegt. Bei anderen bleibt er gleich oder steigt sogar: Einmalhandschuhe werden morgens in der Eile eher mehr verbraucht, Desinfektionsmittel ebenso.

Gepackte Stofftasche auf einer Flurbank mit Handschuhen, Handtuch und Medikamentendose für den Tag in der Tagespflege
Die gepackte Tasche entscheidet, ob am Tagespflege-Tag alles Nötige dabei ist.

Wer den Bedarf pauschal um die Tagespflege-Tage kürzt, liegt deshalb systematisch daneben. Die saubere Methode ist die gleiche wie sonst auch: konkret nachfragen, was im Haushalt tatsächlich gebraucht wird. Wie das strukturiert geht, steht im Beitrag zum Pflegehilfsmittel-Bedarf im Erstgespräch.

Die Grenze, über die selten jemand spricht

Die Pauschale ist für die Versorgung im eigenen Haushalt bestimmt. Sie ist kein Materialbudget für die Tagespflege-Einrichtung — die kalkuliert ihre Verbrauchsmaterialien über ihre eigene Vergütung.

In der Praxis kommt trotzdem regelmäßig die Bitte: „Können Sie nicht ein paar Packungen mehr schicken, ich nehme die dann in die Tagespflege mit?" Das klingt harmlos und pragmatisch. Es verschiebt aber Kosten von der Einrichtung auf die Pauschale der versicherten Person — und die ist bei 42 Euro im Monat gedeckelt. Was dort aufgebraucht wird, fehlt zu Hause.

Sinnvoll und unproblematisch ist dagegen die kleine Reserve für unterwegs: ein Paar Handschuhe und eine Einlage in der Tasche, falls auf der Fahrt etwas passiert. Das ist Teil der häuslichen Versorgung, keine Quersubventionierung.

Die Abstimmung, die Ihnen Rückfragen erspart

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Der vierte Punkt ist der wirksamste und wird am häufigsten übersprungen. Ein einziges Telefonat mit der Tagespflege klärt, welche Produkte dort ohnehin gestellt werden. Danach wissen beide Seiten, wofür sie zuständig sind — und die Angehörigen bekommen von zwei Stellen dieselbe Auskunft statt zwei widersprüchlicher.

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